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Ein Jahrbuch hat bisher gefehlt. Ich bin nicht ganz sicher, ob.
Das was wichtig ist, aufschreiben. Es muß nur herausgefunden sein was wichtig ist.
Für die Marktfrau ist das Gewicht wichtig, dann der Preis.
Für eine übergewichtige Person ist vielleicht auch das
Gewicht wichtig. Für die deutschfranzösische Flugzeugfirma
Aeroflopp-Airbus war das Gewicht besonders wichtig. Zehntausend Leute
werden gerade deswegen gefeuert.
Was will man in hundert Jahren wissen? - Die USA haben gerde den
zweiten Iraker aus der Sadam-Truppe aufgehängt. Er will neben
seinem Boss beerdigt werden. In Nürnberg haben sie die
Erhängten noch verbrannt und die Asche verstreut.
Pilgerströme führen zuweilen lediglich zum Grab des
durchgeknallten Hess. Wo werden in hundert Jahren die Ströme
enden? Die Amis sind doof!
Im Sommer wird in Germanien die Altersrente für das gemeine
Lohnvolk um 0,54728 % erhöht werden. Das ist dann ein
Bombengeschäft für unsere Alten. Die Mehrwertsteuer um 3 %
erhöht. Die Heizkosten um 6,8 % erhöht. Der Herr Zimmermann
von der Deutschen Bank wurde dazu verurteilt ein Zwanzigstel seines
Diebstahls, ausgeführt durch einen Herrn Esser, an die Staatskasse
zu löhnen. Unsere Gesetze schützen die wahrhaften
Kapital-Verbrecher!
Ich berichte also besser aus der Steinzeit des Internet. In hundert
Jahren wird man das zwar alles nicht glauben, aber ich erzähle es
trotzdem:
In Deutschland trägt das Urheberrecht 70 Jahre. Danach darf
geplündert werden. Wer will, kann ohne Mühe alle Werke des
Herrn Goethe aus dem Netz herunterladen. Das ist sehr praktisch. Es hat
mir auch sehr gefallen. Nun gefällt es mir minder. Am Rande taucht
nun GOOGLE auf. Bei Literaturseiten wird dann gezielt Werbung
gemacht; etwa in der Art:
"Wollen Sie Schriftsteller werden?" (garniert mit euphemistischen Erfolgsberichten von Anja.P. aus E.); oder:
"Suchen Sie einen Verlag für Ihre Werke?" (garniert mit euphemistischen Erfolgsmeldungen von Rolf M. aus A)!
So geht es dann weiter mit den Belästigungen. Vormals
hervorragende Seiten sind nun mit GOOGLE-Rand verseucht und der ganze
Dreck der vormals lediglich durch ungeschicktes hantieren mit der Maus
eingefangen wurde hängt nun permanent und bedrohlich die Texturen
verändernd am rechten Rand der entwerteten Seiten herum!
Fast alles ist Dreck. Rattenfänger sind da unterwegs und die
Micropayment-profiteure kassieren nun bis in die allerletzten
Schichten. Da hängt nun neben Schillers Bühnenstück ein
Rattenfängerangebot für Schüler. Bei einer Tour durch
den Kräutergarten werden die ärmsten Rentner geschröpft.
Bei Genealogie poppt am Ziel wahrhaftig ein Poster mit Adolf Hitler und
anderen Knall-Chargen der Vergangenheit auf und es dreut:
"Sind Sie mit berühmten Figuren der Weltgeschichte verwandt?" ( natürlich wieder höchstes Lob von Anja M. aus O.)
Ganz schlimm treibt es (für sechszig Euro für den Klick) ein
Anbieter der die hinkünftige Lebenserwartung wissenschaftlich
ausrechnet !
Ich sitze nun in der Zwickmühle. Da ist folgender Hintergrund:
Seit über einem Jahr schreibe ich einen Blog bei Blogger. Die
Firma wurde von GOOGLE aufgekauft. Mir gefiel die Sache bisher. Jetzt
gefällt sie mir überhaupt nicht mehr.
Begründung meines Missvergnügens:
Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
ggf. mit zu verantworten hat.
Das macht Sinn. Dies sollte
allgemeingültiges Gesetz werden. Wer trägt nun aber die
Haftung bei den von GOOGLE eingebrachten Links? - Viele der
beschriebenen Rattenfängermethoden sind nicht sauber. Es wird
abgezockt und wenn der überarbeitete Rechtsstaat die Handschellen
klirren lassen will, dann sind die Ganoven schon auf den Bahamas. Ich
würde (als Geschädigter) den Homepagebetreiber verklagen. Das
wird demnächst passieren. Eine Gemeinschaft der Geschädigten
wird wohl auch die Macht haben GOOGLE zu verklagen.
Eingedenk dieser Gegebenheiten habe ich letztendlich mit blutendem
Herzen, aber bei wachem Verstande zwei Links auf meiner Link-Liste
gelöscht. Es hätte ja sein können, dass ich für die
Nennung bezahlt oder geldwert entlohnt wurde. Mein Link auf
GOOGLE bleibt bestehen. Ich mache mich also mit GOOGLE strafbar
wenn GOOGLE sich strafbar macht, oder?
Kommt es zu einem Prozess, so stehe ich hinter GOOGLE lediglich in der
zweiten Reihe. Ich werde sagen: "Hohes Gericht, ich habe nur die
Suchmaschine gelinkt!"
Das keine Haftung bei Gratisangeboten entsteht kann man im Gesetz nachlesen :
§ 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung
(1)
Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine
Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem
Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§
663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht
zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die
Vorschrift des § 671 Abs. 2 entsprechende Anwendung.
(2)
Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist,
unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten
Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden
Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der
Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
Was mache ich nun
mit meinem Blog? - GOOGLE hat da neue Geschäftsbedingungen
entwickelt. Die gefallen mir aber nicht besonders gut. Wenn ich nicht
vorsichtig bin, dann hänge ich womöglich ganz schnell in
einem ganz schlimmen Schlamassel!
Ende des Ersten Quartal-Berichtes-Jahrbuch 2007-III-24-LJD-
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